Der Gesetzgeber hat uns gem. § 113a TKG dazu verpflichtet, die
Verbindungsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern.
Nicht, dass ich eine andere Antwort erwartet hätte. Jetzt kann ich mir aber zumindestens sicher sein - Big Brother ist über meinen Mailverkehr informiert, weiß wann ich online war und mit wem ich telefoniert habe. Zu der Frage, was nun gespeichert wird, habe ich viele, sich gegenseitig wiedersprechende Inhalt im Netz gefunden. Das BMJ fasst das Thema recht kurz, leicht verständlich und selbstbeweihräuchernd zusammen. Unsere Helden der Politik haben es der EU nämlich gegeben, in dem Sie die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate beschränkt und die Speicherung von Webadressen nicht umgesetzt hat. Pünktlich zur praktischen Umsetzung der Speicherung scheint man über letzteres aber auch nicht mehr so glücklich zu sein (Link).
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